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Abschaltung des HBCI-Verfahrens zum 30.09.2021  

Stellen Sie jetzt um und entscheiden Sie, welches Verfahren am besten zu Ihnen passt.

Abschaltung des HBCI-Verfahrens zum 30.09.2021  

Stellen Sie jetzt um und entscheiden Sie, welches Verfahren am besten zu Ihnen passt.

Das Sicherungsverfahren HBCI-Chipkarte hat Ihnen und uns über viele Jahre treue Dienste geleistet. Mittlerweile entspricht dieses Verfahren nicht mehr den Sicherheitsempfehlungen.
Information

Wichtige Informationen zu Ihrem HBCI-Verfahren

Wir stellen das HBCI-Verfahren zum 30.09.2021 ein.

Sie kennen und nutzen die HBCI-Chipkarte mit PIN zum Online-Banking. Dieses Verfahren hat sich lange bewährt, jedoch entspricht es inzwischen nicht mehr den Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Stellen Sie jetzt um, damit Sie auch künftig sicher, zukunftorientiert und zuverlässig Ihre Aufträge an uns übermitteln können.

  • Profitieren Sie mit der Umstellung von den vielen Vorteilen des E-Postfachs
  • Mit unserem Mobile Banking sind Sie auch unterwegs flexibel
  • Banking mit Software ist auch bei den Verfahren chipTAN und pushTAN weiterhin möglich (aktuelle Version vorausgesetzt)

 

TAN-Verfahren im Vergleich

TAN-Verfahren im Vergleich

chipTAN oder pushTAN? Beide TAN-Verfahren bestechen durch ihren hohen Sicherheitsstandard und eignen sich grundsätzlich für:

  • Online-Banking am PC (auch mit Einsatz einer Finanz-Software).
  • Online- Banking auf dem Smartphone oder Tablet (über den Browser oder die Sparkassen-App)

Der große Unterschied zwischen beiden Verfahren liegt im Empfang der TAN:

  • Beim pushTAN-Verfahren empfangen Sie die TAN in der App pushTAN auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie brauchen kein zusätzliches Gerät – ein entscheidender Vorteil. Damit können Sie von nur einem einzigen Gerät sicher auf Ihr Online-Banking zugreifen und Ihre Bankgeschäfte von überall aus erledigen.
  • Beim chipTAN-Verfahren empfangen Sie die TAN auf Ihrem chipTAN-Generator, einem gesonderten Gerät.

Hier finden Sie beide TAN-Verfahren im Vergleich.

Online-Banking mit pushTAN

  • Empfangen Sie Ihre TAN in einer geschützten App und bleiben Sie damit unterwegs flexibel
  • Kostenfrei

Online-Banking mit chipTAN

  • Mit dem neuen Verfahren chipTAN-QR noch schneller und einfacher zur individuellen TAN
  • Kostenfrei (einmalig 20,50 Euro für den TAN-Generator)
Anleitungen

Anleitungen zur Umstellung

Umstellung von StarMoney

Anleitung zur Umstellung HBCI-Chipkarte auf das PIN/TAN-Verfahren für StarMoney 12.

Umstellung von SFirm

Anleitung zur Umstellung HBCI-Chipkarte auf das PIN/TAN-Verfahren für SFirm 4.

Upgrade HBCI-Kartenleser

Anleitung zum  Upgrade des HBCI-Kartenlesers der Firma Reiner.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Bietet das pushTAN-Verfahren einen effektiven Schutz gegen Phishing-Angriffe?

Ja, dadurch, dass die TAN und der Auftrag verknüpft sind und die TAN somit nur für diesen bestimmten Auftrag verwendet werden kann, sind klassische Phishing-Angriffe ausgeschlossen.

Wenn Sie zudem bei der Installation der S-pushTAN-App dem Erhalt von Push-Mitteilungen zugestimmt haben, erhalten Sie bei jedem erfolgreichen pushTAN-Abruf eine sogenannte Push-Mitteilung. Erhalten Sie eine solche Nachricht, ohne dass Sie selbst eine pushTAN abgerufen haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Berater in der Sparkasse in Verbindung.

Warum sollte ich vorab die S-pushTAN-App herunterladen?

Mit der Installation der App auf Ihrem Gerät und dem ersten erfolgreichen Start ist sichergestellt, dass Sie die S-pushTAN-App nutzen können.

Aus Sicherheits­gründen wird der Download der S-pushTAN-App abgelehnt, wenn

  • Ihr Betriebssystem veraltet ist
  • Ihr Betriebssystem (z. B. Windows) nicht mit der S-pushTAN-App kompatibel ist
  • die Sicherheits­einstellungen Ihres Gerätes die Nutzung der App verhindern.

In diesen Fällen empfehlen wir den Wechsel auf das chipTAN-Verfahren.

Auf welche Daten und Funktionen greift die S-pushTAN-App zu?

Die S-pushTAN-App fordert folgende Rechte an:
Um die TAN-Übertragung abzu­sichern, muss dem Zugriff auf Telefon, Geräte-ID und Anruf­informationen zugestimmt werden.

Der Scan des QR-Codes im Registrierungs­brief erfordert Zugriff auf Kamera und Blitzlicht.Per Vibration werden Sie  über den Eingang einer neuen pushTAN aufmerksam gemacht.

Mein Freischaltcode funktioniert nicht. Was kann ich tun?

Der Freischaltcode ist 24 Stunden gültig.
Sollten Sie den Freischalt­code verspätet erzeugen wollen, brauchen Sie einen neuen Registrierungs­code. Diesen können Sie direkt über die S-pushTAN-App oder über im Online-Banking über den Menüpunkt „Service/PIN/TAN-Verwaltung – pushTAN: neues Gerät“ anfordern.

Kann ich auch chipTAN und pushTAN parallel nutzen? Wie richte ich das ein?

Ja, Sie können beide Verfahren parallel nutzen.
Dazu beachten Sie bitte:

  • Extra Anmelde­name für jedes Verfahren
  • Extra PIN für jedes Verfahren

Für die Beantragung eines zweiten Verfahrens wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

Ich habe für die smsTAN eine andere Mobilfunknummer hinterlegt als die, die ich für die pushTAN nutzen möchte. Ist das möglich?

Für die Umstellung auf pushTAN ist das unerheblich.

Allerdings ist es sinnvoll, in Ihren Adress­angaben im Online-Banking stets Ihre aktuelle Handy­nummer zu hinterlegen. Damit ist sicher­gestellt, dass Sie für den Fall, dass Sie Ihre S-pushTAN-App zurück­setzen müssen, schnell eine neue Registrierung durch­führen können.

Kann ich auch mehrere Geräte, zum Beispiel ein Smartphone und ein Tablet, gleichzeitig für pushTAN anmelden?

Ja, Sie können zwei Geräte parallel für den Empfang der pushTAN einrichten, also auch ein Smartphone und ein Tablet oder ein iPhone und ein iPad. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie zuhause den Vorteil eines größeren Tablet-Displays für das Online-Banking nutzen wollen.

Installieren Sie dafür einfach auch auf diesem Gerät die S-pushTAN-App und fordern Sie im Online-Banking über den Service-Menüpunkt „PIN/TAN-Verwaltung – pushTAN verwalten“ für dieses Gerät Registrierungs­daten an.

Den bestehenden Anmelde­namen oder Ihre Legitimations-ID sowie die dazu­gehörige Online-Banking-PIN nutzen Sie dann auf beiden Geräten.

Ich nutze ein Privat- und ein Firmenkonto. Kann ich beide mit einem Smartphone oder Tablet verwalten?

Ja, in einer S-pushTAN-App können Sie mehrere pushTAN-Verbind­ungen für unter­schiedliche Online-Banking-Zugänge und -Konten verwalten.

Kann ich das pushTAN-Verfahren auch bei anderen Banken nutzen?

Momentan ist die Nutzung des pushTAN-Verfahrens mit der S-pushTAN-App nur in Verbindung mit dem Online-Banking der Sparkasse möglich.

Ich bin sehbehindert. Kann ich die pushTAN dennoch nutzen?

Die S-pushTAN-App unterstützt aus Sicherheits­gründen die Screen­reader, die in den Betriebs­systemen iOS und Android integriert sind. Sollte die S-pushTAN-App mit Android nicht funktionieren, dann liegt dies an installierten Erweiter­ungen. Diese Erweiter­ungen müssten deaktiviert oder deinstalliert werden.

Warum kann ich die pushTAN-App nicht auf meinem Gerät installieren?

Die pushTAN-App ist nur für Geräte mit iOS und Android erhältlich. Mobile Endgeräte mit anderen Betriebssystemen (z.B. Windows Phone) werden nicht unterstützt.

Befolgen Sie vor der Umstellung bitte die folgenden Schritte:

1.    Führen Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet ein Update des Betriebssystems durch. Wiederholen Sie diesen Schritt ggfs. mehrmals, bis Sie die Meldung erhalten, dass Sie die aktuellste Version einsetzen.

2.    Öffnen Sie auf Ihrem iOS-Gerät den App Store von Apple bzw. auf Ihrem Android-Gerät den Google Play Store.

3.    Installieren und öffnen Sie die App "pushTAN". Vergeben Sie ein Passwort gemäß den in der App genannten Passwort-Anforderungen.

4.    Scannen Sie den Registrierungscode bzw. nutzen Sie den Prozess zum Zurücksetzen Ihrer Registrierung.

Sollte Ihnen trotz der aktuellsten verfügbaren Betriebssystem-Version die App nicht angeboten werden, überprüfen Sie bitte, ob
die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:     

  • iOS: iPhone, iPad oder iPod touch mit iOS 11.4 oder neuer
  • Android: Gerät mit Android 4.3 oder neuer und Nutzung des Google Play Stores*

Falls Ihr Gerät diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie das pushTAN-Verfahren nicht damit nutzen. Bitte nutzen Sie ein
anderes mobiles Endgerät oder das chipTAN-Verfahren.

* Bitte beachten Sie: Aufgrund von Handelsbeschränkungen ist auf neueren Geräten des Huawei-Konzerns der Google Play Store und somit die s-pushTAN-App nicht verfügbar. Bitte weichen Sie in diesen Fällen, sofern vorhanden, auf ein kompatibles Endgerät aus, oder nutzen sie das chipTAN-Verfahren.

Was muss ich tun, wenn mein bisheriges Endgerät defekt ist, gestohlen wurde oder aus anderem Grund nicht mehr verwendet werden soll und ich ein neues Endgerät für das pushTAN-Verfahren nutzen möchte?

Das pushTAN-Verfahren ist an die Hardware Ihrer bereits registrierten Geräte gebunden. Deshalb fordern Sie für Ihr neues Gerät hier bitte neue Registrie­rungsdaten online an. Sie erhalten diese dann per Post oder SMS und können dann den Freischaltungs­prozess auf dem neuen Gerät durchlaufen.

Dadurch, dass pushTAN an die Hardware Ihrer bereits registrierten Geräte gekoppelt ist, müssen Sie bei einem neuen Gerät den Registrierungs­prozess erneut durchlaufen. So ist die Sicherheit des pushTAN Systems gewähr­leistet.

Anleitung zum Zurücksetzen einer bestehenden Verbindung

Was kann ich machen, wenn ich das chipTAN-Verfahren wählen möchte, aber noch keinen TAN-Generator habe?

Sie können den chipTAN-Generator in einer Filiale der Sparkasse Elmshorn direkt kaufen oder hier über unseren Shop bestellen.

Kann ich das pushTAN- oder chipTAN-Verfahren auch in Software-Produkten einsetzen bzw. meine Software weiterbenutzen?

Ja, beide Verfahren werden z.B. von StarMoney oder SFirm unterstützt. Der Einsatz der neuesten Version wird empfohlen.

Falls Sie ein anderes Softwareprodukt nutzen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Hersteller nach der Kompatibilität.

Wann muss ich spätestens umstellen?

Das Datum der Abschaltung des HBCI-Chipkarten-Verfahrens ist der 30.09.2021. Starten Sie mit der Umstellung am besten schon jetzt.

Was passiert, wenn ich nach dem Abkündigungstermin noch nicht umgestellt habe?

Das Datum der Abschaltung des HBCI-Chipkarten-Verfahrens ist der 30.09.2021. Starten Sie mit der Umstellung am besten schon jetzt.Ab dem Abkündigungstermin können Sie nicht mehr mit dem Sicherungsverfahren HBCI-Chipkarte arbeiten.

Sollte die Umstellung auf ein TAN-Verfahren an/nach diesem Datum nicht erledigt, bzw. nicht kurzfristig möglich sein, weil Sie die Zusendung einer Sparkassen-Card oder eines chipTAN-Lesegeräts abwarten müssen, sind Sie online nicht handlungsfähig.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit ausreichend zeitlichem Vorlauf alle Maßnahmen zur Aktivierung Ihres TAN-Verfahrens ergreifen.

Alle anzeigen
Vor Ort, wo Sie uns brauchen.
ServiceCenter04121 292-0Montag - Freitag 06.30 - 22.00 Uhr / Samstag 07.00 - 22.00 Uhr / Sonntag 08.00 - 17.00 Uhr
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